In Tateinheit mit Hilfe der österr. Justiz konnte Raiffeisen um Null Euro vom Kreditgeber zum Eigentümer der ROCO-Vermögenswerte in Höhe von ca. € 72,0 Millionen werden. Sehen Sie hier, wie Raiffeisen durch fragwürdige Geldkreisläufe ROCO in eine Privatstiftung außerhalb der Bankbilanz zieht. Die Stiftungsurkunde der „Privatstiftung zur Förderung des Wirtschaftsraumes Salzburg“ zeigt auf, dass jegliche Dritte Personen begünstigt werden dürfen. Das bedeutet, die dort erzielten Gewinne können unsichtbar an Jedermann ausgezahlt werden – an Privatpersonen, an politische Einrichtungen und beliebige Firmen.
§3 Stiftungszweck/Begünstigte: „Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig, oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb, zur Verwaltung, zur Vermietung, zur Verpachtung und zur Veräußerung beweglicher und unbeweglicher materieller und immaterieller Vermögenswerte jeder Art im In- und Ausland, zur Beteiligung jeder Art an in- und ausländischen Unternehmen, zur Vergabe von Darlehen, Krediten sowie Übernahme von Haftungen zugunsten Dritter.“ … „Die Begünstigten werden vom Vorstand bestimmt. Die nähere Bestimmung der Begünstigten erfolgt in der Stiftungszusatzurkunde.“