Gegen die Leiterin der Salzburger Staatsanwaltschaft Christina Chalupsky hat die Wiener Korruptions-Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) eingeleitet (Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Chalupsky – 12.10.2012). Es geht darum, dass ein von der Wiener Staatsanwaltschaft am 11.04.2012 eingeleitetes Strafverfahren gegen zwölf Personen (beim Raiffeisenverband Salzburg und bei der Justiz) von Staatsanwältin Chalupsky nach drei Monaten am 13.07.2012 ohne umfassende Begründung mit einem „Federstrich“ eingestellt wurde. In so kurzer Zeit kann es offensichtlich keine umfassenden Ermittlungen gegeben haben. Was soll hier vertuscht werden? Werden Verantwortliche beim Raiffeisenverband Salzburg und bei der Justiz geschützt?
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