Wahrheitswidrige Angaben? Machen der Generaldirektor des Raiffeisenverbandes, Günther Reibersdorfer, und der Raiffeisen-Anwalt Wolfgang Kleibel in einem Schriftsatz vom 06.07.2012 mutwillig 61 Angaben, die nun auf Wahrheitswidrigkeit zu prüfen sind?  (Strafanzeige Verleumdung mit Nummerierung V1-V61 – 22.10.2012) Ist es nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob G. Reibersdorfer und W. Kleibel diesen Schriftsatz mutwillig, vorsätzlich und in der Absicht arglistiger Täuschung verfasst haben und ob sich allein daraus weitere strafrechtlich relevante Sachverhalte ergeben? Dazu die Aussage von Peter Maegdefrau im Rahmen seiner erstmaligen Einvernahme zur Causa ROCO, zu der er auch die Beweise vorgelegt hat: Stellungnahme zu Strafanzeige Verleumdung – V61-V67 – 22.10.2012

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