Jeder der versucht ist von Raiffeisen sich meine Firmengruppe anzueignen kann als Hehler bezeichnet werden, zumal öffentlich hinlänglich bekannt ist, dass Raiffeisen rechtswidrig in den Besitz meiner Firmengruppe mit allen Vermögenswerten gekommen ist. Hehlerei ist ebenfalls strafbar ! Raiffeisen sollte es tunlichst unterlassen meine Vermögenswerte an Dritte zu veräußern, sondern sollte sie an mich zurück geben als rechtmäßigen Eigentümer !