Die Rückgabe von ROCO an Maegdefrau wird durch das Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) ermöglicht. Damit einhergehend ist die Beschlagnahme des gesamten ROCO-Vermögens zur Sicherstellung der Ansprüche von Maegdefrau denkbar. Verbunden damit ist das Wiederaufnahmeverfahren des gesamten ROCO-Konkurses. Sämtliche Kredite, die Raiffeisenverband Salzburg (RVS) 2005 an ROCO gegeben hatte, sind nach EKEG eigenkapitalersetzend und dürfen in der Krise (die RVS selbst erzeugt hat) nicht fällig gestellt, nicht entnommen werden und auch die Zinsen dürfen nicht ausbezahlt werden. Diese Vorgänge werden zunächst über deutsche Gerichte und anschließend über österreichische Gerichte abgewickelt werden.