§78 der Strafprozessordnung verpflichtet die Justiz bei Kenntnis auf Verdacht von Straftaten selbst die Kriminalpolizei einzuschalten. Minister Brandstetter muss sich entscheiden… Schreiben an Justizminister finden Sie hier:

Minister-Brandstetter-ROCO-Raiffeisen-wegen 78StPO-26-05-2014

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